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Inhaltsverzeichnis 

 Auf dieser Seite beschäftigen wir uns mit folgenden Punkten:

  1. die Kosten einer behindertengerecht Dusche und deren Kostenpunkte
  2. Was eine behindertengerechte Dusche ausmacht 
  3. Wie der Umbau  zuschussfähig ist und was zu beachten ist

1.Die Kosten einer behindertengerecht Dusche und deren Kostenpunkte

Die Kosten einer behinderten Dusche hängt von den Bedürfnissen der Person ab. Doch für eine Standardausführung  der Dienstleistung „Wanne raus Dusche rein “ werden 3500-4000€ fällig.  Diese setzen  sich zusammen zu  einem aus Demontage& Entsorgung der alten Badewanne und zum anderen den Einbau eine maßgeschneiderten barrierearmen Dusche mit Spritzschutz und Halterung.

Dusche Mit 4000€ Zuschuss

2.Was eine behindertengerechte Dusche ausmacht

Eine behindertengerechte Dusche zeichnet sich durch den geringen Einstieg aus. Auch werden spezielle Halterungen und ein Barhocker eingebaut. Damit maximaler Komfort gewährt werden kann.

3.Wie der Umbau  zuschussfähig ist und was zu beachten ist

Der „Bewilligungsbescheid für Maßnahmen zur Verbesserung des persönlichen Lebensumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ sollte nach Möglichkeit vor Beginn des Sanierungsvorhabens vorgelegt werden. Es ist aber auch möglich, Fördermittel erst nach der Sanierung zu beantragen. Die erhaltene Rechnung muss dann bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es empfiehlt sich folgendes zu beachten: Wenn Sie die Kostenübernahmen vor Beginn der Renovierung genehmigt haben, dann wissen Sie, auf welchen Zuschuss Sie sich verlassen können, wenn die Pflegeversicherung nicht alles anerkennt. Daher unser Rat: Am besten alles vor dem Umbau beantragen.

Was sind die Vorrausetzungen für den Zuschuss?

Für den Zuschusch durch Maßnahmen zur Verbesserung des persönlichen Lebensumfeldes muss folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

-Pflegegrad muss vorhanden sein

-Mit dem Umbau soll das Ermöglichen oder erhebliche Erleichtern der häuslichen Pflege bzw. der selbständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen gewährleistet und gesichert werden

-Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse

Was braucht man alles für den Antrag?

  • Persönliche Daten des Pflegebedürftigen
  • Kontoverbindung des Pflegebedürftigen zur Überweisung des Zuschusses
  • Alternativ Kontoverbindung des Handwerkerbetriebes, falls die Rechnung direkt von der Pflegekasse an den Handwerker bezahlt werden soll (in diesem Fall ist eine Abtretungserklärung notwendig). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie nicht in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Mehr über die Vor- und Nachteile einer Abtretungserklärung habe ich hier zusammengefaßt: Achtung bei Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Ersatzpflege
  • Genaue Beschreibung der Baumaßnahme
  • Gründe für den notwendigen Umbau
  • Kostenvoranschläge der Handwerker
  • Adressen der ausführenden Handwerker
  • Auskunft, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden

1.Um den Zuschuss von 4000€ von der Krankenkasse zu erhalten benötigt man einen Pflegegrad

2.Anschließend wird ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

bei der Pflegekasse. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und stellen den Antrag.

3.Nach der Bestätigung für die Kostenübernahme, kann der Umbau beginnen. Wie der Umbau genau abläuft sehen sie hier

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