Dusche mit 4000€ Zuschuss
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Dusch Umbau mit 4000€ Zuschuss sichern!
Ihr Badezimmer wird innerhalb von 8 Stunden renoviert. Uns Sie zahlen nichts! Mit unserer schnellen Arbeitsweise können Sie am nächsten Morgen ohne Einschränkungen und mit hohem Komfort duschen. Gedibad macht dies möglich und sorgt für altersgerechten Duscherlebnis.
Wie funktioniert das?
1.Um den Zuschuss von 4000€ von der Krankenkasse zu erhalten benötigt man einen Pflegegrad
2.Anschließend wird ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
bei der Pflegekasse. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und stellen den Antrag.
3.Nach der Bestätigung für die Kostenübernahme, kann der Umbau beginnen. Wie der Umbau genau abläuft sehen sie hier
Wie oft kann der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestellt werden ?
Der „Bewilligungsbescheid für Maßnahmen zur Verbesserung des persönlichen Lebensumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ sollte nach Möglichkeit vor Beginn des Sanierungsvorhabens vorgelegt werden. Es ist aber auch möglich, Fördermittel erst nach der Sanierung zu beantragen. Die erhaltene Rechnung muss dann bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es empfiehlt sich folgendes zu beachten: Wenn Sie die Kostenübernahmen vor Beginn der Renovierung genehmigt haben, dann wissen Sie, auf welchen Zuschuss Sie sich verlassen können, wenn die Pflegeversicherung nicht alles anerkennt. Daher unser Rat: Am besten alles vor dem Umbau beantragen.
Was sind die Vorrausetzungen für den Zuschuss?
Für den Zuschusch durch Maßnahmen zur Verbesserung des persönlichen Lebensumfeldes muss folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-Pflegegrad muss vorhanden sein
-Mit dem Umbau soll das Ermöglichen oder erhebliche Erleichtern der häuslichen Pflege bzw. der selbständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen gewährleistet und gesichert werden
-Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse
Was braucht man alles für den Antrag?
- Persönliche Daten des Pflegebedürftigen
- Kontoverbindung des Pflegebedürftigen zur Überweisung des Zuschusses
- Alternativ Kontoverbindung des Handwerkerbetriebes, falls die Rechnung direkt von der Pflegekasse an den Handwerker bezahlt werden soll (in diesem Fall ist eine Abtretungserklärung notwendig). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie nicht in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Mehr über die Vor- und Nachteile einer Abtretungserklärung habe ich hier zusammengefaßt: Achtung bei Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Ersatzpflege
- Genaue Beschreibung der Baumaßnahme
- Gründe für den notwendigen Umbau
- Kostenvoranschläge der Handwerker
- Adressen der ausführenden Handwerker
- Auskunft, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden
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